|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Landesverbände > Braunschweig > Der Verband |
 |
 |
 |
 |
Landesverband Braunschweig
der Gartenfreunde e. V.
>Der Verband |
 |
 |
 |
 |
 |
Der Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V. verbindet
sieben Stadtverbände und neun Landverbände mit zur Zeit 18.000
Mitgliedern in 223 Kleingärtnervereinen, die eine Kleingartenfläche von
nahezu 900 Hektar bewirtschaften.

Der Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereichdes Landesverbandes besteht aus der Beratung aller
Mitglieder in Pflege und Bewirtschaftung ihrer Gärten, Betreuung und Aufklärung
der Gartenfreunde durch Vorträge, Schulungen und praktischen Unterweisungen,
die durch eine fachgerechte Ausbildung unserer Mitglieder sichergestellt wird.
Wir fördern und sichern das Kleingartenwesen durch Verhandlungen mit Behörden,
Institutionen und den politischen Parteien. Wir informieren unsere Mitglieder durch
die monatlich erscheinende Fachzeitschrift »Gartenfreund«.
Darüber hinaus bieten wir Aufklärung in unserem Lehr- und Versuchsgarten, der
auf einer Fläche von einem Hektar über die Bereiche:
1. Obstgärten
2. Gemüsegärten
3. Ziergärten
4. naturnahe Gärten und
5. bauliche Einrichtungen
zu jeder Jahreszeit wertvolle Hinweise zum praktischen Umgang im naturnahen
Lebensraum zur Verfügung stellt.
Die Ziele
Die Ziele sind die Kleinklimaverbesserung und der damit verbundene Erhalt
einer gesunden Umwelt, Aufbau von Naherholungsbereichen in Ergänzung zu
öffentlichen Anlagen, Schaffung einer wertvollen Freizeitgestaltung für alle
Bevölkerungsschichten, Naturerziehung durch Ausbildung, Beratung und Information.
Die Realisierung
Die Realisierung unserer Ziele wird angestrebt durch die Sicherung der inneren
Festigung des Landesverbandes, der Ausbau der Zusammenarbeit mit den
Ministerien des Landes Niedersachsen, der Verstärkung der Wirksamkeit des
Landesverbandes und seiner Mitgliedsverbände zur Erhöhung der Rechtssicherheit
für das Kleingartenwesen, der Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der
Verbandsfunktionäre und Verstärkung der Förderung zur besseren ideellen
Anerkennung ihrer Tätigkeit in der Gesellschaft. |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|