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Bundeswettbewerb 2006 - Hintergründe und Fakten |
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Zum 21. Mal stellen sich Städte und Gemeinden mit ihren kleingärtnerischen Organisationen den Kriterien des Wettbewerbs "Gärten im Städtebau". Er steht 2006 unter dem Motto: Für Mensch und Natur - im Spannungsfeld Stadtraum. (14.03.2006, Thomas Wagner) |
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Welche Assoziationen haben Sie beim Thema Kleingärtnerwettbewerb? Etwa: Sauber, ordentlich, schön? Welches Bild drängt sich Ihnen auf? Die Blumenkübel werden vor dem Eintreffen der Bewertungskommission aufgestellt oder rasch neu bepflanzt, die Wege sauber geharkt und die Hecken mit der Gartenschere bearbeitet? Wenn Ihre spontanen Empfindungen so oder ähnlich sein sollten, dann hatten Sie vermutlich (noch) keine Gelegenheit, sich mit dem Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau", der 2006 unter dem Motto „Für Mensch und Natur – im Spannungsfeld Stadtraum“ steht, auseinander zu setzen. Dieser Artikel soll dazu beitragen, das Bild vom Wettbewerb in den rechten Rahmen zu rücken und Sie aktuell zu informieren.
Warum gibt es den Wettbewerb?
Seit dem Gründungsjahr 1951 ist der Wettbewerb ein Angebot des Bundesministeriums für Verkehr Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde (BDG) an Städte, Gemeinden und ihre kleingärtnerischen Organisationen mit dem Ziel, besonders engagierte Kleingärtnerorganisationen mit ihren Kleingartenanlagen sowie Städte und Gemeinden auszuzeichnen. Der Wettbewerb fand in unterschiedlichen Zeiträumen statt. Seit 1998 folgt er einem vierjährigen Turnus.Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, beispielhafte Lösungen für die Zuordnung, Gestaltung und Nutzung von Gärten und die zugrunde liegenden kommunalen Konzeptionen und Ideen zu vermitteln. Gegenstand des Bundeswettbewerbs sind Kleingartenanlagen im städtebaulichen Zusammenhang mit Konzeptionen der Gemeinden zur Grün- und Freiflächenplanung sein. Der Wettbewerb trägt dazu bei, städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen des organisierten Kleingartenwesens für das Leben in urbanen Räumen zu verdeutlichen.

An wen richtet sich der Wettbewerb?
Der Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden, kleingärtnerische Organisationen, die Fachwelt und die Öffentlichkeit und hat zum Ziel, besonders engagierte Kleingärtnerorganisationen mit ihren Kleingartenanlagen sowie Städte und Gemeinden auszuzeichnen. Zugleich soll mit dem Wettbewerb eine breite Öffentlichkeit auf die Belange und Verdienste des Kleingartenwesens aufmerksam gemacht werden. Wie schon die erfolgreichen vorausgegangenen Wettbewerbe stellt auch dieser Wettbewerb wieder wichtige und aktuelle Themen zur Diskussion.

Wie verläuft der Wettbewerb?
Teilnahmeberechtigt am Bundeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden mit ihren kleingärtnerischen Organisationen. Die Teilnahme von unterschiedlich großen und verschieden strukturierten Gemeinden wird ausdrücklich gewünscht und ist bei der Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer zu berücksichtigen. Der Bundeswettbewerb wird zweistufig durchgeführt. Erste Stufe des Bundeswettbewerbs sind entsprechende Landeswettbewerbe oder Landesvorauswahlen. Die Teilnahme von Kleingärtnervereinen mit ihren Kleingartenanlagen am Bundeswettbewerb setzt daher eine Teilnahme an einem vorausgehenden Landeswettbewerb oder einer entsprechenden Landesvorauswahl voraus. Es kann auch auf die Ergebnisse der Landeswettbewerbe 2003 bis 2006 zurückgegriffen werden. Ausgeschlossen sind Kleingartenanlagen, die bereits 1998 und 2002 am Bundeswettbewerb teilgenommen haben.

Wer ist verantwortlich für den Wettbewerb?
Träger und Auslober sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS und der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) in Berlin. Die Geschäftsführung liegt beim BDG. Was wird wie beurteilt? Die Wettbewerbsleistungen werden hinsichtlich folgender Anforderungen beurteilt:
- Städtebauliche Einordnung, Entwicklung der Kleingartenanlage
- Gestaltung und Ausstattung der Kleingartenanlage einschließlich Gemeinschaftseinrichtungen
- Gestaltung der Einzelgärten
- Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung der Kleingartenanlage (im Sinne der Agenda 21)
- Präsentation der Anlage bei Besichtigung durch die Jury.
Es können maximal 100 Punkte erreicht werden.

Wer beurteilt?
Es wird eine Bundesbewertungskommission gebildet, der folgende Mitglieder angehören:
Jürgen Sheldon
Vorsitzender der Bundesbewertungskommission, Präsidiumsmitglied Fachberatung des BDG
Beate Schulz
Regierungsdirektorin des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Klaus Deckert
Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates des BDG, Leitender Gartenbaudirektor a. D. Hamburg
Werner Heidemann
Geschäftsführer des Landeverbands Westfalen und Lippe der Kleingärtner
Dr. Magdalena Lanfermann
Dozentin, Landesverbandsfachberaterin im Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt
Kurt R. Schmidt
Leitender Gartenbaudirektor a. D., Leiter des Amts für Grünordnung und Naturschutz der Stadt Augsburg
Thomas Wagner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im BDG

Wie wird der Wettbewerb durchgeführt?
Nach Anmeldung der Wettbewerbsteilnehmer und Einreichung der Wettbewerbsunterlagen durch die Landesverbände der kleingärtnerischen Organisationen werden diese durch die Bewertungskommission vorgeprüft. In einer zweiten Stufe werden die Städte und Gemeinden, in denen die gemeldeten Kleingartenanlagen liegen, besucht und die Kleingartenanlagen vor Ort besichtigt und geprüft. Die Bereisung durch die Bundesjury findet vom 24. Juni bis 14. Juli 2006 statt. Die Darstellung der Wettbewerbsleistungen am Ort erfolgt gemeinsam durch die Stadt oder Gemeinde und ihre kleingärtnerische Organisation und ist ein wichtiges Kriterium.

Teilnehmer des Bundeswettbewerbs 2006
51 Kleingärtnervereine mit ihren Kleingartenanlagen stellen sich gemeinsam mit ihrem Kommunen den Herausforderungen des Wettbewerbs. Alle Teilnehmer 2006 und den Bereisungsplan finden Sie hier (klicken).
Auszeichnung
Für gute Gesamtleistungen mit vorbildlichen Lösungen erhalten die Teilnehmer am Bundeswettbewerb
- Urkunden
- Gold-, Silber- und Bronzeplaketten
- Sonderauszeichnungen/-preise.
Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Schlussveranstaltung am 9. Dezember 2006 im Berliner Palais am Funkturm statt.

Hintergrund
Die gegenwärtigen Herausforderungen in Stadtplanung und Stadtentwicklung liegen derzeit in sich wandelnden sozialen und ökologischen Gegebenheiten. Wirtschaftlicher Strukturwandel, rückläufige Bevölkerungszahlen, Wohnungsleerstände, hohe Arbeitslosenquoten und veränderte Zusammensetzungen der Bevölkerung verursachen in den alten wie in den neuen Ländern städtebauliche Verhältnisse, die erhebliche Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen im Rahmen des Stadtumbaus und zur Stabilisierung und Aufwertung in durch soziale Missstände benachteiligte Ortsteile erforderlich machen. Ziel ist es vor allem, durch integrierte Ansätze unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen die Lebensqualität auch in solchen Gebieten zu verbessern.
Die Aufgaben von Kleingartenanlagen in Stadt- und Verdichtungsgebieten sind vielseitig. Sie sind einmal gliederndes Element, sie dienen der Entspannung und täglichen Erholung der Bevölkerung, ihnen obliegen nicht zuletzt stadtklimatische Funktionen. Kleingartenanlagen sind ferner Teil einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Stadtentwicklung, da sie zu einem richtig dimensionierten und zugeordneten, zweckentsprechend ausgestalteten und ökologisch wertvollen Freiflächenangebot in den Städten beitragen.

Kleingärten beeinflussen Lebensgefühl und Atmosphäre in Städten erheblich. Die Idee des Gartens in der Stadt ist aktueller denn je und spiegelt gleichfalls die soziale Funktion des Kleingartenwesens wider. Kleingärten und Kleingartenanlagen können dazu beitragen, Kommunikation anzuregen, Menschen zu aktivieren, zu beteiligen und deren kreatives Potenzial zu fördern durch sinnvolle Freizeitgestaltung, soziale Verantwortung im Verein und in die Gemeinden hinein. Sie bieten enormes Potenzial zur Integration von Bürgern mit Migrationshintergrund. Die Förderung von Frauen im kleingärtnerischen Ehrenamt erweist sich als erfolgreiche Maßnahme zur Umsetzung des Konzeptes „Gender Mainstreaming“. Das gesamte Kleingartenwesen wäre ohne die vielen ehrenamtlichen Funktionsträger nicht vorstellbar und zeigt einmal mehr, dass Ehrenamtliche das Sozialkapital der Zivilgesellschaft sind.
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Link:
Teilnehmer, Bereisungsplan und Tourenkarte (hier klicken)
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