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Auch 18 Jahre nach dem Fall der Mauer gibt es besonders in der Region Berlin/Brandenburg nach wie vor Streit über die Anerkennung des Status’ Kleingartenanlage für Vereine und deren gepachteten Parzellen. (02.04.2007, Thomas Wagner) |
Bedeutsam für die Anerkennung als Kleingartenanlage und den damit verbundenen besonderen Schutz durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist für Pächter in den neuen Bundesländern der Charakter der Anlage zum Stichtag 03. Oktober 1990. Im neuen Streitfall verlangt der Grundstückseigentümer die Aberkennung des Status Kleingartenanlage, weil diese Anlage sich zum Stichtag noch in der Gründungsphase befand; ein Teil der Parzellen wurde erst erschlossen und bebaut. Hintergrund des Rechtsstreits ist die Möglichkeit des Grundstückseigners, höhere Pachten zu verlangen, wenn die Kleingartenanlage als solche nicht mehr anerkannt ist und demzufolge nicht mehr unter die durch das BKleingG gebotene Pachtpreisbindung fällt.
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