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Förderung von Kleingärten-Rückbau bei "Stadtumbau Ost" zugesagt |
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Im Programm Stadtumbau Ost können der Um- und Rückbau von Kleingartenanlagen gefördert werden. Dies teilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) auf dessen Anfrage mit. (16.01.2006, Theresia Theobald) |
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Mit dem Programm Stadtumbau Ost werden derzeit in den neuen Bundesländern umfangreiche städtebauliche Maßnahmen mit Fördermitteln des Bundesbauministeriums durchgeführt.
Kleingärten auch von Bevölkerungsrückgang betroffen
Die neuen Kleingärtnerorganisationen in den neuen Bundesländern sind in manchen Regionen von Umstrukturierungen ebenfalls betroffen. Der Wegzug der Bevölkerung auf der Suche nach Arbeit führt in einzelnen Städten zu einem erheblichen Bevölkerungsrückgang und damit auch zu einem Rückgang der Nachfrage an Kleingärten. Der Rückbau der nicht mehr benötigten Gartenlauben ist mit erheblichen Kosten verbunden (ca. 5.000 €/Parzelle), die weder von den Vereinen und vielerorts auch nicht von den einzelnen Kleingärtnern aufgebracht werden können. Einige Landesverbände der neuen Länder versuchten über ihre Landesminister eine Einbeziehung dieser Maßnahmen in das Förderprogramm Stadtumbau Ost aufzunehmen. Dies wurde bislang von den Landesministern mit Hinweis auf die bundesgesetzliche Rechtslage abgelehnt.
Erfolgreiches Gespräch
Auf Intervention des BDG fand ein Gespräch mit der zuständigen Staatssekretärin im Bundesbauministerium, Iris Gleicke, statt. Frau Gleicke äußerte dazu: "Die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder vom 13.01.2005/05.04.2005 regelt in Artikel 6 die Förderung des Stadtumbaus in den neuen Ländern – Stadtumbau Ost. Ein Teil umfasst Maßnahmen des Rückbaus. Dieser beschränkt sich ausschließlich auf Rückbaumaßnahmen für den Wohnungsbau. Der zweite Teil regelt die Aufwertung von Stadtquartieren, insbesondere sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind. Unter diesen Punkt fällt auch der Rückbau von Kleingartenanlagen inklusive des Abbaus der Gartenlauben."
Kommune ist Ansprechpartner
Für besonders stark betroffene Städte sollte in Zusammenarbeit mit der Kommune ein Konzept erarbeitet werden, dass den Umfang der erforderlichen Maßnahmen, die Kosten und die Lösungsmöglichkeiten enthält. Dabei sollten vor Ort mit der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit auch die Möglichkeit des Rückbaus über so genannte Ein-Euro-Jobs ausgeleuchtet werden.
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